Briefgrundschuld - Kreditlexikon

Immobilienkredite werden häufig durch Eintragung einer Grundschuld zu Gunsten der Bank abgesichert, so dass das zu finanzierende Objekt grundpfandrechtlich belastet wird und im Falle eines drohenden Kreditausfalls verwertet werden kann. Neben einer Hypothek eignet sich auch eine Grundschuld als Kreditsicherheit. Hierbei unterscheidet man zwischen einer Buchgrundschuld und einer Briefgrundschuld. In beiden Fällen handelt es sich um eine abstrakte Kreditsicherheit, die unabhängig von einer bestehenden Forderung existieren kann. Die Verbindung zwischen der Grundschuld und dem abzusichernden Kredit entsteht durch die Sicherungsabrede bzw. die Zweckerklärung.
Bei der Briefgrundschuld wird durch das Grundbuchamt neben der Eintragung im Grundbuch auch ein separates Formular ausgestellt, das als Wertpapier anzusehen ist und die Rechte des Gläubigers verkörpert. Wenn die Grundschuld auf einen anderen Gläubiger übertragen werden soll kann dies durch Abtretung und Übertragung der Briefgrundschuld erfolgen. Die Abtretung hat schriftlich zu erfolgen und kann auf Wunsch notariell beglaubigt werden. Die unkomplizierte Übertragung der Briefgrundschuld hat zur Folge, dass das Grundbuch die Gläubigerverhältnisse nicht immer eindeutig zu erkennen gibt.
Wenn die Ausstellung eines Briefes nicht gewünscht ist muss dies ausdrücklich angegeben werden. Hierdurch handelt es sich bei der Grundschluld automatisch um eine Buchgrundschuld, die nur im Grundbuch eingetragen wird.

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