Chipkarte - Kreditlexikon

Prinzipiell ist unter einer Chipkarte eine Plastikkarte mit einem eingebauten Chip zu verstehen, der meist dazu dient Daten zu speichern um Bezahl- oder Informationsvorgänge zu erleichtern. Chipkarten sind zum Beispiel auch die SIM-Karten der Mobilfunkanbierter, manche Krankenkassen-Karten, aber sie treten auch als Kopierkarten, Telefonkarten und Authentifikationsmittel auf. Chipkarten können aber nicht nur Daten Speichern, sondern mittels einem eingebauten Mikroprozessor auch als besonders sicheres Authentifikationsmittel dienen, das auch höchsten Sicherheitsstandards genügt.
Im Finanzwesen sind so gut wie alle modernen Kredit- und EC-Karten Chipkarten.

Auf dem Chip werden die Daten und das Guthaben für die Geldkarten Funktion gespeichert, mit der es möglich ist kleinere Geldbeträge auch ohne Authentifikationsverfahren zu bezahlen. Ältere Bankkarten, die nur einen Magnetstreifen aufweisen haben diese Funktion nicht. Moderne EC-Karten unterstützen inzwischen sehr viele unterschiedliche Bezahlsysteme, von denen die Geldkarte nur eines ist.
Die Bekanntesten sind beispielsweise das Elektronische Lastschriftverfahren mit der Authentifikation durch die Unterschrift des Karteninhabers (ELV), die Bezahlung mittels Electronic Cash (EC) – das nicht zu verwechseln ist mit dem nicht mehr unterstützten EuroCheque Verfahren, und nicht zu vergessen das internationale Debitkarten System Maestro.
Diese Vielfalt der Funktionen ermöglicht es, mit nur einer Karte Zugriff nahezu überall Zugriff auf das Guthaben eines Girokontos zu erlangen. Mit einer zusätzlichen Kreditkarte wird der bargeldlose Zahlungsverker damit sehr vereinfacht.

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