Garantiekredit - Kreditlexikon

Ein Garantiekredit ist ein Kredit, bei dem ein Kreditinstitut ein schriftliches Zahlungsversprechen abgibt, dann Zahlung zu leisten, wenn bestimmte, in dem Kreditvertrag genau festgelegte Bedingungen, erfüllt bzw. nicht erfüllt werden. Damit gibt eine Bank eine Garantie ab, dass sie eine Entschädigung bis zu einem in dem Garantiekredit festgesetzten Betrag leistet, wenn entweder etwas Nachteiliges für den Begünstigen aus dem Garantiekredit passiert ist oder wenn ein vertraglich abgesicherter Erfolg ausgeblieben ist.
Man nennt einen Garantiekredit auch eine Bankgarantie.
Da der Garantiekredit vom Grundgeschäft losgelöst, also abstrakt, ist, muss die Bank bei Erfüllung der im Kreditvertrag festgelegten Voraussetzungen auf erste Anforderung hin zahlen. Sie verzichtet somit auf das Recht von Einwendungen.
Garantiekredite werden sowohl im Inlandsgeschäft als auch im Auslandsgeschäft eingesetzt.
Dabei versucht der Kunde, das Risiko abzudecken, dass ein Geschäft nicht so verläuft wie vereinbart, oder dass eine oder mehrere vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt werden.
Es gibt verschiedene Arten von Bankgarantien, z.B. Auschreibungsgarantien, Anzahlungsgarantien, Lieferungsgarantien, Gewährleistungsgarantien, Leistungsgarantien oder Bietungsgarantien.
Besonders im Auslandsgeschäft ist der Garantiekredit als Sicherungsinstrument sehr gebräuchlich, da er für den Außenhändler eine preiswerte Alternative zu Zahlungsabsicherungen bietet.
Garantien sind nicht gesetzlich geregelt. Es handelt sich um schuldrechtliche Verträge, deren Inhalt von den Vertragspartnern zum größten Teil selbst festgelegt werden kann.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z



AGB < Impressum - © 2007 - 2024 Kredit-Engel.de