Inkasso - Kreditlexikon

Unter Inkasso versteht man den Einzug von einer Forderung, in der Regel handelt es sich hierbei um Geldforderungen.
Für den Einzug von Forderungen gibt es neben dem Begriff Inkasso verschiedene Bezeichnungen. Der Begriff Inkasso kommt ursprünglich aus dem Finanzierungsbereich der Betriebswirtschaftslehre.

Die Dienstleistung „Inkasso“ ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz kurz RDG, in Deutschland erlaubnispflichtig. Die Zulassung und Überwachung von Inkassounternehmen erfolgt von dem Landgericht.

Bei Inkassounternehmen gibt es drei verschiedene Tätigkeitsformen, so gibt es die Möglichkeit das Inkassounternehmen mit dem Einzug einer Forderung beauftragt werden oder die Abretung der Forderung an das Inkassounternehmen zum Einzug oder die Vollabtretung. Bei der Vollabtretung kauft das Inkassounternehmen die Forderung.

Für den Einzug von Forderungen kann ein Inkassounternehmen mit dem Auftraggeber eine Vergütung frei verhandeln. Vergütungsordnungen gibt es für Inkassounternehmen nicht, die Vergütung darf aber nicht sittenwidrig oder wucherisch sein. Wird ein Forderungseinzug betrieben wenn die Forderung bereits tituliert ist, wird oft zwischen dem Inkassounternehmen und dem Auftraggeber eine Erfolgsprovision ausgehandelt.

Inkassounternehmen setzen beim Forderungseinzug meist auf schriftliche Aufforderungen, Ratenzahlungsangeboten oder durch persönliche Besuche.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z



AGB < Impressum - © 2007 - 2024 Kredit-Engel.de