Insolvenz - Kreditlexikon

Die Insolvenz beschreibt das auf Mangel von Zahlungsmitteln beruhende Unvermögen eines Schuldners, seine fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen.

Die Insolvenz wird umgangssprachlich auch als Zahlungsunfähigkeit bezeichnet.

Die Insolvenz ist nach der Insolvenzordnung gegeben, wenn der Schuldner die Zahlung seiner Verbindlichkeiten einstellt. Wie die Überschuldung ist die Einstellung von Zahlungen ein allgemeiner Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Beim Insolvenzverfahren werden alle ausstehenden Verbindlichkeiten eines Schuldners und dessen Vermögens nach Vorliegend er Insolvenz nach einer gewissen Quote bereinigt.

Um Die Arbeitnehmer vor der Auswirkung einer Insolvenz zu schützen haben sie in diesem fall einen Anspruch auf Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit.

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