Kreditderivat, Kreditderivate - Kreditlexikon

Als Kreditderivate bezeichnet man Instrumente des Geldmarktes, durch welche Risikoaktiva, bzw. Marktrisikopositionen-verknüpfte Risiken aus Kreditgeschäften auf andere Personen übertragen werden. Die Person, auf die das Risiko übergeht, wird als Sicherungsgeber bezeichnet.

Die Kreditbeziehung der Sicherungsnehmer (jene Parteien, welche die Kreditrisiken veräußern) werden bei diesem Vorgang nicht verändert oder neu geschlossen.
Namentlich bekannte Kreditderivate sind BaFin, Credit Default Swaps, Total (Rate of) Return Swaps, Credit Linked Notes und Credit Spread Options.

Es gibt zwei Möglichkeiten, Risiken zu analysieren. Sie werden kategorisiert in die Adressrisiken und Marktpreisrisiken. Letztere beziehen sich insbesondere auf Kursrisiken, die bei Aktiengeschäften oder Währungstransaktionen anfallen. Wiederum unterteilt man die Adressrisiken in zwei Untergruppen, das sind die Ausfallrisiken und Bonitätsrisiken. Schaut man sich das Bonitätsrisiko genauer an, so zeigt sich, dass in erster Linie die Inflation der Anlage der tragende Faktor ist. Das Ausfallrisiko bezeichnet die Gefahr, dass ein Kredit nicht wie gefordert bedient wird.

Kreditderivate lassen sich folglich in ratingbezogene- und ausfallbezogene Kreditderivate kategorisieren.

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