Kreditversicherung - Kreditlexikon

Viele Banken bieten zum Abschluss eines Kreditvertrages auch den Abschluss einer so genannten Kreditversicherung an, wobei der Kunde oft sogar die Auswahl zwischen verschiedenen Typen dieser Versicherungsart hat.
Eine Kreditversicherung dient grundsätzlich einzig und alleine dem Zweck, den Darlehnsnehmer (und natürlich auch das Kreditinstitut) vor allen Eventualitäten zu schützen, die zu einem Ausfall der Kreditzahlungen führen könnten. Zu den potentiellen Gefahren gehört hierbei neben dem Todesfall und der Berufsunfähigkeit des Kreditnehmers vor allen Dingen auch die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit, eine Gefahr die heute mehr denn je berücksichtigt werden muss.
Es gibt immer wieder auch Banken, die versuchen, ihren Kreditnehmern den Abschluss einer Kreditversicherung als Notwendigkeit zu verkaufen und sie dadurch auf gewisse Weise in einen solchen Vertrag zu zwingen. Dies ist jedoch unzulässig und wird als „Kopplungsgeschäft“ geahndet.

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