Prozessfinanzierung - Kreditlexikon

Im Jahr 1998 wurde die Prozessfinanzierung erstmals in Deutschland angeboten. Es handelt sich hierbei um eine juristische Finanzdienstleistung, die erstmals durch die FORIS AG erbracht wurde. Heute wird diese Dienstleistungen von verschiedenen namhaften Unternehmen angeboten.

Ziel der Prozessfinanzierung ist, dass der Prozessfinanzierer die anfallenden, die durch eine außergerichtliche oder gerichtliche Auseinandersetzung von Ansprüchen sowohl aus dem privaten als auch gewerblichen Bereich entstehen, übernimmt. Bei positiver Beendigung der Auseinandersetzung erhält der Prozessfinanzierer eine sogenannte Beteiligungsquote, d.h. einen Anteil am erzielten Erlös. Endet das Verfahren jedoch schlussendlich nicht mit einem positiven Ergebnis, so muss der Prozessfinanzierer alle Kosten des Verfahrens tragen. Dazu zählen neben den Gerichtskosten auch die Kosten des gegnerischen sowie des eigenen Anwalts. Daneben fallen hierbei eventuell auch Kosten für Zeugen und Sachverständige an.

Im Allgemeinen ist es notwendig vor der gerichtlichen Auseinandersetzung einen Antrag auf Kostenübernahme bei dem jeweiligen Prozessfinanzierer zu stellen. Danach werden von diesem alle notwendigen Unterlagen juristisch geprüft. Erst sobald diese Prüfung positiv ausfällt, übernimmt der Prozessfinanzierer den Fall.

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