Schuldrechtliche Ansprüche - Kreditlexikon

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet schuldrechtliche und dingliche Ansprüche. Unter einem schuldrechtlichen Anspruch ist grundsätzliche das vertraglich oder gesetzlich begründete Recht einer natürlichen oder juristischen Person zu verstehen, von einer anderen Person ein bestimmtes Verhalten (positives Tun, Dulden oder Unterlassen) fordern zu können.

Eine entsprechende Legaldefinition ergibt sich aus § 194 Abs. 1 BGB. Grundlegende Voraussetzung für die Entstehung eines schuldrechtlichen Anspruches ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten, § 311 Abs. 1 BGB. Nach § 311 Abs. 2 BGB können sich schuldrechtliche Ansprüche indessen auch dadurch ergeben, dass zwischen den Beteiligten Vertragsverhandlungen aufgenommen (§ 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB), ein Vertrag angebahnt (§ 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB) oder ähnliche geschäftliche Kontakte unterhalten werden (§ 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Die bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 nicht normierten Rechtsfiguren der Culpa in Contrahendo und der positiven Vertragsverletzung haben insoweit eine ausdrückliche Verankerung im BGB gefunden. Ein weiteres entscheidendes Merkmal der schuldrechtlichen Ansprüche besteht darin, dass sie immer nur zwischen den (unmittelbar) Vertragsbeteiligten bestehen können (Inter-Partes-Wirkung). Wegen des im BGB verankerten Verbots des Vertrags zu Lasten Dritter ist eine Bindungswirkung inter omnes den schuldrechtlichen Ansprüchen fremd.

Um einen angemessenen Ausgleich zwischen dem individuellen Interesse an materieller Gerechtigkeit und dem öffentlichen Interesse an der Herbeiführung von Rechtsfrieden zu verwirklichen, unterliegen schulrechtliche Ansprüche der Verjährung, deren Dauer im Regelfall drei Jahre beträgt (§ 195 BGB). Typisches Kennzeichen schuldrechtlicher Ansprüche ist letztlich deren synallagmatische Verknüpfung: Die eine Person gibt, um von der anderen Person zu bekommen (do ut des).

(Für eine rechtlich verbindliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt)

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z



AGB < Impressum - © 2007 - 2024 Kredit-Engel.de