Teilhaberwertpapiere - Kreditlexikon

Zu den Teilhaberwertpapieren zählen in erster Linie die verschiedenen Arten von Aktien, die entsprechend ihrer Ausgestaltung unterschiedliche Rechte verbriefen.

Das Teilhaberwertpapier unterscheidet sich von festverzinslichen Wertpapieren insofern, als dass der Erwerber kein Recht auf Rückzahlung und Verzinsung des Anlagebetrages hat. Vielmehr überlässt der Inhaber des Teilhaberwertpapiers dem Emittenten den Anlagebetrag für unbefristete Zeit und profitiert im Gegenzug dafür von bestimmten Rechten. Hierzu zählt beispielsweise, dass der Inhaber des Wertpapiers durch die geleistete Anlage am Grundkapital der emittierenden Gesellschaft beteiligt ist und somit als Teilhaber der Gesellschaft anzusehen ist. Dies erlaubt ihm beispielsweise eine Mitbestimmung an unternehmerischen Entscheidungen und eine jährliche Beteiligung an erwirtschafteten Gewinnen entsprechend der Kapitalleistung.

Der Aktionär übt seine Rechte durch Teilnahme an der jährlichen Hauptversammlung der Gesellschaft aus, auf der er von seinem Stimmrecht Gebrauch machen kann und Entscheidungen beeinflussen kann. Lediglich Vorzugsaktien sind nicht mit einem Stimmrecht ausgestattet, da hier andere Rechte vorgesehen sind, die sich beispielsweise auf die Gewinnbeteiligung und den Bezug junger Aktien beziehen können.

Sofern die Gesellschaft einen Gewinn erzielt hat erhält der Aktionär zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr eine Dividende. Da keine Gewinne garantiert werden können besteht auch keine Garantie auf die Ausschüttung einer Dividende. Darüber hinaus können Teilhaberwertpapiere starken Kursschwankungen unterliegen und an Wert verlieren.

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