Treuhandauftrag - Kreditlexikon

Unter einem Treuhandauftrag versteht man das Übertragen von Rechten an Zweite, die dann nach außen die Verfügungsgewalt besitzen, im Inneren aber aufgrund einer festgelegten Absprache im Sinne des Überträgers handeln.

Der Treugeber übergibt seine Rechte an einer Sache, dem sogenannten Treugut, an einen Treunehmer (auch Treuhänder), der nun über sie verfügt, sie verwaltet und ausübt. Gegenüber Dritten, also Außenstehenden, übernimmt der Treunehmer sämtliche Rechte inklusive des Eigentums an der Sache. Daraus resultiert, dass er nach außen hin als Eigentümer auftritt. Die reale Nutzung der Rechte durch den Treunehmer ist jedoch im Treuhandvertrag, an den der Treunehmer gebunden ist, genau geregelt. Hier wird festgeschrieben, in welcher Art und Weise der Treunehmer im Sinne des Treugebers über die Sache verfügen darf. Zwar verwaltet der Treunehmer die Sache im eigenen Namen, aber aufgrund des Treuhandvertrages darf er sie nicht zum eigenen Vorteil verwenden. Er besitzt also nach außen eine größere Vollmacht als er in Wirklichkeit im Vergleich zum Treugeber inne hat.
Anwendung findet der Treuhandauftrag vor allem im Finanzwesen. Einen solchen Auftrag übergibt man zum Beispiel an Notare oder Banken im Falle der Dahrlehensauszahlung. Eine Rolle spielen Treuhandaufträge aber auch bei Hedge-Geschäften, im Inkassobereich und in letzter Zeit auch zunehmend bei der betrieblichen Altersvorsorge.

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