Übereignungsvertrag - Kreditlexikon

Beim Übereignungsvertrag erfolgt in der Regel zunächst ein Kauf. Damit kommt ein Vertrag zustande, aus dem sich Verpflichtungen ergeben.

Die erste Verpflichtung lautet, dass der Käufer vom Verkäufer den Gegenstand seines Kaufes erhält. Weiterhin zieht dies nach sich, das die Übertragung des Eigentumsrechts an dem Gegenstand. Dabei kann es sich um eine Sache oder um ein so genanntes Recht, zum Beispiel ein Firmenanteil, handeln.

Auch der Käufer unterliegt beim Übereignungsvertrag Verpflichtungen. So hat der Käufer aufgrund dieses Vertrages den Kaufpreis für den erworbenen Kaufgegenstand zu zahlen. Nun ist ferner daraus die Verpflichtung entstanden, den Gegenstand auch abzunehmen.

Die gesetzlichen Grundlagen für diesen Übereignungsvertrag sind im § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.

Obwohl dieser Vorgang ein ständiger Teil des Lebens ist, wird die Wichtigkeit dieser Vorgänge nicht wirklich mehr so wahrgenommen, da diese Vorgänge in der Regel innerhalb eines kurzen Zeitaufwandes erfolgen. Dabei handelt es sich um Vorgänge, die keines Vertrages bedürfen.

Ein Vertrag über einen Kauf ist von Nöten, wenn es sich um ein Grundstück handelt. Hier ist die schriftliche Regelung über Pflichten des Käufers und des Verkäufers erforderlich sowie eine Beurkundung vor einem Notar.

Bestehen Mängel, so kann der Käufer auf Beseitigung des Mangels oder auf einer Neulieferung bestehen. Der Verkäufer ist dann verpflichtet, diesen Mangel zu beseitigen, da ansonsten der Käufer von dem Vertrag zurücktreten kann. Die andere Alternative beim Übereignungsvertrag wäre, den Kaufpreis zu mindern.

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