vollstreckbarer Titel - Kreditlexikon

Gibt es eine streitige Zahlung, in einem Geschäftsverhältnis so kommt es oft zu Diskrepanzen zwischen den Parteien. Zahlt der Schuldner in diesem Falle die offenen Beträge nicht, oder nicht sofort, so steht es dem Gläubiger frei einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken. Hierfür muss der Gläubiger allerdings eine entsprechende Rechtschutzversicherung, sowie einen Vertrag mit dem Gläubiger vorweisen können. Was im Geschäftsleben i.d.R. kein Problem darstellt, kann bei Streitigkeiten unter Freunden, Bekannten und Verwandten schnell zu einem Problem werden. In diesem Falle muss eine entsprechende Zivilklage, beim zuständigen Amtsgericht, erhoben werden.

Welchen Weg die Angelegenheit geht, ist eigentlich irrelevant, denn das Ergebnis ist das gleiche. Beides endet i.d.R. mit einem vollstreckbaren Titel. Der vollstreckbare Titel an sich, besitzt eine Gültigkeit von 30 Jahren, in denen, unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. Pfändungsschutzgesetz, nach freiem Willen des Gläubigers gepfändet werden kann. Hierfür hat der Gläubiger das Recht sich, mittels eines Gerichtsvollziehers, Kenntnis vom Einkommens- und Vermögensstand des Schuldners geben zu lassen., und entsprechende Sparbücher, Konten und Gehaltszahlungen zu pfänden, bzw. sperren zu lassen. In diesem Zuge ist der Schuldner verpflichtet den sogenannten Offenbarungseid zu leisten, aus dem die Warheitspflicht ergeht, anderenfalls macht der Schuldner sich strafbar und kann mit empfindlichen Strafen belegt werden.

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