Vorfälligkeitsentschädigung - Kreditlexikon

Sehr oft haben Darlehensnehmer den Wunsch, ihre bestehende Immobilienfinanzierung schon während der Laufzeit der Zinsbindungsphase, also einer Zeit, in der man eigentlich weder Änderungen noch Umschuldungen vornehmen kann, zu verändern. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, weil die aktuellen Kapitalmarktzinsen deutlich unter dem Niveau liegen, zu dem man seinerzeit die bestehende Finanzierung abgeschlossen hat. Aber auch der plötzliche Besitz einer größeren Menge Geld, zum Beispiel durch Erbschaft, kann dazu führen, dass man sich intensiv Gedanken über eine frühzeitige Rückzahlung des Darlehens macht.
Viele Kreditinstitute sträuben sich vehement und weigern sich, eine vorzeitige Rückzahlung anzunehmen, andere wiederum erklären sich zu eben diesem Schritt bereit, verlangen aber eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Art „Strafgebühr“ und soll eine Art Ausgleich für die entgangenen Zinsen sein.

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