Wechsel - Kreditlexikon

Der gezogene Wechsel stellt eine unbedingte Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen dar. Er berechtigt den Ausgewiesenen eine bestimmte Geldsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt durch die Wechselurkunde ziehen zu können. Der Wechsel kann als Kreditmittel, Sicherungsmittel und Zahlungsmittel eingesetzt werden. Kreditmittel ist er, weil die verbriefte Geldsumme erst bei Fälligkeit zahlbar ist.

Laut Wechselgesetz muss eine Wechselurkunde bestimmte vorgeschriebene Angaben erhalten. Wichtig ist hierbei, dass auf der Urkunde die unbedingte Anweisung eine Geldsumme zu zahlen enthalten sein muss. Weitere Bestandteile sind u.a. der Name des Bezogenen, die Verfallzeit und die Angabe des Zahlungsortes.

Wechsel können übertragen werden, dabei ist die Urkunde auf der Rückseite zu indossieren und der neue Gläubiger zu nennen. Heutzutage kommen Wechsel nur noch recht selten vor. Sie sind weitestgehend vom Scheckverkehr abgelöst worden.

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