Wohlverhaltensregeln - Kreditlexikon

Die Wohlverhaltensregeln treten dann in Kraft, wenn ein Schuldner nicht mehr in der Lage ist seine Schulden zu begleichen, und dadurch eine private Insolvenz anmelden muss. Sie regeln das Verhalten, dem sich der Schuldner beugen muss, damit ihm die private Insolvenz nicht aberkannt werden kann. Da die private Insolvenz als Chance gedacht ist, mit der eine Privatperson, vielleicht einen einzigen großen Fehler, aus ihrem Leben tilgen kann, ist es notwendig das absehbar ist, und bleibt, das diese Person nicht sofort wieder in die Schuldenfalle tappt.

Die Wohlverhaltensregeln umfassen unter anderem die Pflicht des Schuldners, seine Schulden nach besten Möglichkeiten abzuzahlen. Dies geschieht in der Regel durch Einkommenspfändung. Des weiteren hat der Schuldner in der Wohlverhaltensphase, jede Arbeit anzunehmen, die ihm hilft seinen Lebensunterhalt, und seine Schulden zu decken. Natürlich gehört die Pflicht des wirtschaftlichen Haushaltens immer noch genauso dazu, wie vor 20 Jahren. Macht der Schuldner, während der Wohlverhaltensphase erneut Schulden, so kann er seine Privatinsolvenz von einem Gericht wiederrufen bekommen. In diesem Falle muss allerdings eine grobe Verletzung der Wohlverhaltensregeln eingetreten sein. Das können z.B. neue Schulden, durch sinnloses Katalogbestellen, oder Spielschulden sein.

Die Wohlverhaltensregeln sind also nicht nur als Zeichen des Schuldners zu verstehen, der seine Besserung gelobt, sondern viel mehr sollen sie dem Schuldner auch helfen, einen besseren Weg einzuschlagen.

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