Staatliche Studienfinanzierung

Zwar ist es gerade in der Studentenschaft strittig, ob die Maßnahmen, welche von Seiten des Staates zur Studienfinanzierung ergriffen werden, ausreichend sind, dennoch muss man festhalten, dass es in diesem Bereich unterschiedlichste Möglichkeiten gibt, zumindest einen Teil der entstehenden Studienkosten zu bestreiten.

Am bekanntesten ist dabei die staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG), welches Studierenden, die nicht ausreichend von ihren Eltern unterstützt werden können, !nanzielle Unterstützung zusagt. Hierbei ist die Leistung an einen objektiv ermittelbaren Bedarf geknüpft.

Im Gegensatz dazu ist die Vergabe von Stipendien häu!g von der individuellen Leistung und Begabung des Geförderten, zuweilen aber auch von der politischen Gesinnung und dem sozialen Engagement des Einzelnen abhängig.
Stipendien werden in Deutschland zu einem Großteil von gemeinnützigen Stiftungen vergeben. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt dabei einige Einrichtungen zur Begabtenförderung durch die Bereitstellung finanzieller Mittel. Zudem gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Förderprogramme, die Studierende mithilfe eines Stipendiums unterstützen.

Auch Personen, die ihren Universitätsabschluss bereits in der Tasche haben, können in ihrer weiteren wissenschaftlichen Karriere durch Stipendien im Rahmen der Graduierten- und Postgraduiertenförderung unterstützt werden.
Eine Besonderheit auf der Ebene der staatlichen Studienförderung stellt
das bayrische Eliteförderungsgesetz dar. Aufnahme in das daran geknüpfte Stipendienprogramm kann hier !nden, wer ein überdurchschnittliches Abitur abgelegt hat oder bereits hervorragende Studienleistungen vorweisen kann.

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