Annuität - Kreditlexikon

Mit Annuität wird die jährlich auf eine Kapitalschuld zu leistende Zahlung ausgedrückt, die Zins- und Tilgungsanteile beinhaltet und in Prozent zur Darlehnssumme beziffert wird. Bei den Annuitätenraten kann es sich um monatlich, jährlich, halbjährlich oder jährlich wiederkehrende Zahlungen handeln. Da der Zinsanteil durch die sukzessive Tilgung des Darlehens mit jeder Tilgungsverrechnung sinkt, erhöht sich bei einer Annuitätenrate kontinuierlich der der Tilgungsanteil.

Abweichend von der vorbeschriebenen konstanten oder festen Annuität kann auch sowohl eine variable oder fallende als auch eine steigende Annuität vereinbart werden; beide Varianten werden auch als „unechte“ Annuität“ bezeichnet. Bei der variablen Annuität bleibt der Tilgungsanteil immer konstant; da sich der Zinsanteil durch Tilgung verringert, reduziert sich die Höhe der Rate. Bei einer steigenden Annuität wird eine jährlich steigende Gesamtzahlung vereinbart, die eine permanent ansteigende Tilgungsquote zur Folge hat.

Die Aufteilung der zu leistenden Rate in Zins- und Tilgungsanteile ist in einem Tilgungsplan darzustellen, der dem Darlehensnehmer gemäß Artikel 247 § 14 des Einführungsgesetzes zum BGB auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden muss.

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