Anzahlung - Kreditlexikon

Eine Anzahlung kommt sowohl als Vorauszahlung an einen Lieferanten, als erste Zahlung im Rahmen eines Werkvertrages als auch bei einem Handelskredit vor.

Die Anzahlung an den Lieferanten soll sicher stellen, dass ein selten nachgefragtes und/oder hochpreisiges und deshalb nicht im Warenlager vorgehaltenes Produkt nach Bestellung auch tatsächlich abgenommen wird.

Die Anzahlung im Rahmen eines Werkvertrages ist sowohl bei hochpreisigen Industriegütern als auch in der Immobilienwirtschaft anzutreffen und stellt eine Finanzierungsform und Sicherheit für den Hersteller dar. Der Käufer erhält in der Regel zu seiner Sicherheit eine Anzahlungsbürgschaft, die für den Fall, dass das erwobene Produkt nicht geliefert/übergeben werden sollte, die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung garantiert.

Bei einem Handelskredit kann eine Anzahlung in Verbindung mit einem Ratenkredit des Händlers respektive der Bank des Händlers vorkommen. Hier mindert die Anzahlung das Risiko des Verkäufers für den Fall, dass der Ratenkredit nicht einwandfrei bedient wird. Der Käufer benötigt bei einer solchen Anzahlung keine besondere Sicherheit, denn er erlangt unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages, des Ratenkreditvertrages und Leistung der vereinbarten Anzahlung in den Besitz des erworbenen Objektes. Eigentümer bleibt aber bis zur vollständigen Bezahlung der Verkäufer.

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