Beleihungsobjekt - Kreditlexikon

Man bezeichnet unbebaute Grundstücke, Wohneigentum, sowie Immobilien, die durch einen langfristigen Kredit der Bank finanziert werden, als Beleihungsobjekte. Das Beleihungsobjekt wird zur Sicherung der Ansprüche der Bank mit einer Grundschuld belastet, die im Grundbuch eingetragen wird. Neben der Immobilie und dem Grundstück fallen auch wesentliche Bestandteile und Gegenstände, die dem wirtschaftlichen Zweck des Grundstücks dienen, unter die grundpfandrechtliche Besicherung. Zur Ermittlung des Beleihungswertes, der dem Umfang der Belastung und dem voraussichtlichen Verkaufserlös entspricht, werden verschiedenen Faktoren wie z.B. der Zustand, die Lage, der Grundstückswert und der Gebäudewert des Objektes berücksichtigt. Hieraus ergibt sich auch die betragliche Grenze, bis zu der die Bank bereit ist einen Kredit zu Lasten des Beleihungsobjektes zu vergeben.

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