Beleihungsgrenze, Beleihungsauslauf - Kreditlexikon


Die “Beleihungsgrenze”, oft auch als “Beleihungsauslauf” bezeichnet, beschreibt den Prozentteil des Wertes von Objekt und Grundstück, der im Rahmen eines Immobilienfinanzierung als maximale Besicherung akzeptiert wird. Je nach Kreditinstitut und Art des Objektes variiert die Beleihungsgrenze meist zwischen 70% und 85%.
Dass das Kreditinstitut nicht den gesamten Verkehrswert eines Objektes als Beleihungsgrenze akzeptiert, hat den einfachen Hintergrund, dass es, wenn es zu einer Nichtzahlung durch den Kunden und somit einer Zwangsversteigerung des Objektes durch die Bank kommt, so gut wie keine Chance gibt, dass die Bank den Verkehrswert des Objektes als Erlös aus dieser Zwangsverwertung generiert.
Ist der Kreditbedarf höher als der Beleihungsauslauf, hat das Kreditinstitut die Möglichkeit, einen Blankoanteil abzusichern, also einen nicht dinglich besicherbaren Darlehensteil. Dieser Teil wird meist in Höhe von ca. einem Jahresnettogehalt des/der Kreditnehmer gewährt.

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