Buchkredit - Kreditlexikon
Buchkredite erscheinen lediglich in den Handelsbüchern von Unternehmen. Es handelt sich um in laufender Rechnung gewährte kurzfristige Kredite.
Die häufigsten Formen des Buchkredites sind der Kontokorrentkredit und der Lieferantenkredit.
Beim Kontokorrentkredit handelt es sich um einen Überziehungskredit. Ist man in Besitz eines Kontokorrentkontos, gewährt die Bank eine Kreditlinie, bis zu deren Höhe das Konto überzogen werden darf. Der in Anspruch genommene Betrag kann jederzeit getilgt und danach auch wieder in Anspruch genommen werden.
Die Zusage der Kreditlinie erfolgt i.d.R. für sechs Monate. Diese Frist wird aber meistens verlängert und zwar mit der Erwartung, dass das Konto mindestens einmal pro Abrechnungszeitraum einen Kontostandswechsel aufzeigt.
Der Lieferantenkredit funktioniert ähnlich. Allerding gewährt dann ein Lieferant und nicht die Bank eine Kreditlinie.
Weitere Artikel mit dem gleichen Anfangsbuchstaben:
- BAföG
- Ballonfinanzierung
- Basel I, Basel II, Basel III
- Bürgschaft, Bürgschaften
- Bagatellkredit
- Bonität
- Belastung
- Beleihungsgrenze, Beleihungsauslauf
- Blankokredit
- Buchkredit
- Bonitätsprüfung
- Bürge
- Basisleasing
- Beamtenkredit
- Beamtendarlehen
- Barkredit
- Baufinanzierung
- Baukredit, Baukredite
- Basisfinanzierung
- Baudarlehen
- Bankabsicherung
- Beleihungsobjekt
- Baugeld
- Bauspardarlehen
- Blindpfändung
- Beleihungswert
- Bausparvertrag
- Bankgeheimnis
- Bildungskredit
- Briefgrundschuld
- Bürgschaftsvertrag
- Betriebsmittelkredit
- Bildungsfonds
Sie haben nicht die Informationen gefunden, die Sie gesucht haben? Bitte zögern Sie nicht, uns einen Hinweis zu senden oder ggf. einen Blick auf spezialisiertere Lexika aus und um den Finanzbereich zu werfen. Hier einige Vorschläge:
| Kfz-Lexikon auf www.autoversicherung-online.info | |
| Baufinanzierungs-Lexikon auf www.baufi-info24.de | |
| Geldanlage-Lexikon auf www.tagesgeldkontovergleich.com |

