Einzugsbedingte Liquidität - Kreditlexikon

Die Liquiditätskennziffer zählt zu einer der wichtigen Kennzahlen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Mit Liquidität wird das Verhältnis der flüssigen Mittel zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten beschrieben nach der Formel: Liquide Mittel mal einhundert dividiert durch kurzfristige Forderungen. Unterschieden wird dabei in die Liquidität ersten, zweiten und dritten Grades.

Bei der einzugsbedingten Liquidität handelt es sich um die Liquidität zweiten Grades. Zur Ermittlung dieser Kennziffer werden alle flüssigen Mittel (Bargeld, Bankguthaben, nicht eingelöste Schecks) zuzüglich der kurzfristigen Forderungen in ein Verhältnis zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten gesetzt. Die Einbeziehung der noch offenen Forderungen, deren Begleichung kurzfristig erwartet wird, hat zu der Bezeichnung „einzugsbedingte Liquidität“ geführt. Das englische Synonym lautet „Quick Ratio“. Die einzugsbedingte Liquidität sollte deutlich über einhundert Prozent liegen, da nicht davon ausgegangen werden darf, dass tatsächlich alle kurzfristigen Forderungen auch kurzfristig eingehen.

Bei der Liquidität ersten Grades werden nur die flüssigen Mittel in einen Bezug zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten gesetzt. Der Aussagewert dieses Liquiditätsgrades ist geringer, da nicht alle kurzfristigen Verbindlichkeiten sofort bezahlt werden müssen, Deshalb darf die Liquidität ersten Grades unter einhundert Prozent betragen.

Die größten Ungenauigkeiten beinhaltet die Liquidität dritten Grades, die auch umsatzbedingte Liquidität genannt wird. Diese Bezeichnung drückt aus, dass bei der umsatzbedingten Liquidität auch zukünftige Umsätze respektive der Warenbestand den liquiden Mitteln zugeordnet werden.

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