Factoring - Kreditlexikon
Unter Factoring versteht man den immer wieder kehrenden Verkauf bzw. Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Dabei tritt ein Unternehmen seine kurzfristigen Forderungen gegenüber seinen Abnehmern an ein anderes Unternehmen, den Factor, ab, dass dann wiederum die Forderung beim Schuldner eintreibt.
Der Factoringnehmer erhält als Gegenleistung die sofortige Zahlung der offenen Forderungen. Allerdings erhält er hierbei nicht die komplette Forderung, sondern in der Regel 80 – 90 %. Die restlichen 10 – 20 % erhält der Factoringnehmer sobald der Kunde die komplette offene Forderung bezahlt hat.
Factoring ist also als eine Art Versicherung gegen en Forderungsausfall anzusehen, da das Geld aus den offenen Forderungen der Kunden meist innerhalb von 48h Stunden vom Faktor an den Factoringkunden ausgezahlt wird.
Factoring bedeutet Liquidität für Unternehmen.
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