Geldwäschegesetz - Kreditlexikon

Das Geldwäschegesetz ist das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten und wurde am 25.10.1993 erlassen. Verhindert werden soll mit dem Gesetz, dass Gelder aus illegalen Handlungen verheimlicht werden. Insbesondere soll es der organisierten Kriminalität unmöglich gemacht werden, mittels komplizierten Finanztransaktionen illegales Geld zu legalem Geld werden zu lassen.

Mit diesem Gesetz wurden Kredit- und Finanzinstitute dazu verpflichtet, alle Beträge von abgegebenen Werten von über 15.000 Euro als gesonderte Daten zu erfassen. Unter den zu meldenden Gütern werden Bargeld, Wertpapiere und Edelmetalle verstanden. Zusammen mit den Informationen über den Kunden müssen diese Daten zehn Jahre lang gespeichert bleiben.

Unter Umständen kann ein Handelnder für eine dritte Person handeln. In diesem Fall ist der Name dieser Person zu ermitteln.

Besteht der Verdacht einer Geldwäsche, so muss das Kredit- oder Finanzinstitut tätig werden. Demzufolge sind nunmehr die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten. Dabei kann dieser Fall bereits eintreten, wenn es auch um Beträge unter 15.000 Euro geht.

Ebenfalls ist der Umtausch von Euro in andere Währungen zu erfassen. Der Mindestbetrag zur Erfassung der Daten liegt bei 2.500 Euro.

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