Gerichtsvollzieher - Kreditlexikon


Der Gerichtsvollzieher gehört zur Rechtspflege in einem bestimmten Amtsbezirk und somit zur Justiz.
Gerichtsvollzieher sind Beamte im mittleren Dienst, zu ihrem Aufgabengebiet gehört die Vollstreckung von Urteilen, im Detail sind das in der Regel Kindeswegnahmen, Zwangsräumungen, Pfändungen, Herausgabevollstreckungen oder die Zustellung von Schriftstücken der Justiz.

Im Bereich der Pfändungen gibt es ein sogenanntes Kahlpfändungsverbot, was konkret heißt, dass ein Gerichtsvollzieher nicht wahllos pfänden darf. Sollte eine Pfändung fruchtlos verlaufen, kann auf Antrag des Gläubigers der Gerichtsvollzieher mit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, früher auch Offenbarungseid, beauftragt werden.

Zur Durchsetzung seiner Aufgaben, steht einem Gerichtsvollzieher das Mittel des unmittelbaren Zwang bis zur Verhaftung eines Schuldners zu. Dazu kann ein Gerichtsvollzieher im Rahmen der Amtshilfe die Polizei zur Unterstützung einsetzen. Gerichtsvollzieher erhalten ein Gehalt vom jeweiligen Bundesland wo sie angestellt sind.

Gerichtsvollzieher arbeiten auf der Grundlage der Zivilprozessordnung, der Gerichtsvollzieherverordnung sowie nach einer Dienstanweisung für Gerichtsvollzieher. Die Gerichtsvollzieherordnung sowie die Dienstanweisung kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

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