Girokonto - Kreditlexikon
Ein Girokonto (italienisch giro = Kreis, Umlauf) dient zur Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Es wird täglich entweder im Soll oder Haben in laufender Rechnung geführt. Der Inhaber des Kontos kann über dieses diverse Tätigkeiten wie Überweisungen, Lastschriften oder Daueraufträge abwickeln. Meist werden dazu Automaten zur Selbstbedienung oder das Online-Banking genutzt. Das Konto kann ohne Kündigungsfrist sowohl vom Kunden, als auch von der Bank aufgelöst werden.
Das Girokonto sollte laut des Zentralen Kreditausschusses zumindest im Haben geführt, jedem Bürger bereitgestellt werden. Dies gilt unter Zustimmung der Erziehungsberechtigten auch für Minderjährige. Bei der Eröffnung eines jeden Girokontos wird zur Identitätsprüfung ein gültiger Personalausweis verlangt.
Bei einem Dispositionskredit, sprich beim Überziehen des Kontos, fallen relativ hohe Überziehungszinsen an. Im Gegensatz dazu fällt die Verzinsung des Guthabens eher gering aus. Die Kontoführungsgebühr wird als Pauschbetrag oder pro Buchung berechnet. Heutzutage bieten jedoch bereits viele Banken diesen Service kostenlos an. Eine Übersicht über sämtliche Auf- und Abbuchungen erhält man über den Kontoauszug.
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