Grundpfandrecht - Kreditlexikon

Beim Grundpfandrecht handelt es sich um die Grundstücksbelastung, bei der ein Gebäude oder Grundstück als finanzielle Sicherheiten dienen.

Zu Grundpfandrechten zählen grundsätzlich die Grundschuld, die Hypotheken und die Rentenschuld. Der Vertrag dient als rechtliche Grundlage zwischen dem Begünstigten und dem Grundstückseigentümer.
Der Vertragsabschluss setzt eine staatliche Bewilligung durch das Eintragen in das Grundbuch voraus.
Solche Grundstücksbelastung verpflichtet den Grundstückseigentümer, eine Zwangsvollstreckung gegebenfalls zu dulden.
Der Zweck des Grundpfandrechtes besteht üblicherweise in der Verwendung als Kreditsicherung.
Der Gläubiger ist berechtigt, im Notfall die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung zu durchziehen, um aus dem Grundstück Geldsummen zurückzuerhalten. Die Besitzer von Grundpfandrechten sind dabei in ihrer Stellung eher bevorzugt.
Heutzutage wird in der Praxis nicht von Hypothek, sondern nur von Grundschuld gesprochen.

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