Hypothekenbanken - Kreditlexikon
Kreditinstitute, die Hypothekarkredite vergeben, werden als Hypothekenbanken bezeichnet.
Im weiteren Aufgabenbereich der Hypothekenbanken steht das Gewähren von Darlehen an kommunale Einrichtungen.
Die Hypothekenbanken besitzen besondere Vollmachten und Arbeitsmittel, um diese Kreditgewährung praktisch umzusetzen. Sie bedienen sich dazu der Abgabe von sogenannten Pfandbriefen und Obligationen für kommunale Zwecke.
Die Geschäftsbereiche der Hypothekenbanken gliedern sich in zwei Bereiche. Zum Einen gewähren Hypothekenbanken die entsprechenden Hypothekendarlehen. Zum Zweiten konzentrieren sie sich auf den Staatskredit.
Hypothekenbanken stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen Kapitalmarkt und Wirtschaft her. Die diese Institutionen beschaffen das notwendige Kapital, welches langfristig im Rahmen der Darlehensgewährung vergeben werden soll. Dies erfolgt überwiegend durch die Pfandbriefausgabe an Interessenten.
Hypothekenbanken bestehen seit der Gründung der ersten Bank in Deutschland im Jahre 1862 und arbeiten auf Grundlage des Hypothekenbankgesetzes.
Hypothekenbanken stellen heute spezialisierte Banken dar und haben ein fest umrissenes Aufgabengebiet.
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