Hypothekensicherungsschein - Kreditlexikon


Viele Hausbesitzer kennen das Problem: es muss eine Hypothek auf das Haus aufgenommen werden. Wie bei anderen Darlehensarten auch, benötigt man im Falle einer Hypothek eine Sicherheit, die dem Darlehensgeber zur Verfügung gestellt wird. Wird eine Hypothek gewährt, geht das Grundpfandrecht auf den Darlehensgeber über. Selbstverständlich muss auch dieses Grundpfandrecht abgesichert werden. In diesem Fall kommt der so genannte Hypothekensicherungsschein zum Tragen. Dieser soll nicht etwas die Hypothek sichern zwischen Darlehensgeber und –nehmer, sondern dient mehr der Absicherung des Darlehensgebers. Der Hypothekensicherungsschein wird ausschließlich von der Versicherung des Hausbesitzers ausgestellt, der die Feuerversicherung hält.

Die Feuerversicherung informiert den Hypothekengeber über die bestehende Feuerversicherung. Diese Information geht jedoch noch weiter: auch Zahlungsrückstände bei der Prämie werden an den Hypothekengeber weitergeleitet. Zudem wird er darüber informiert, wie hoch die Schadenssumme ist, die durch die Feuerversicherung im Brandfall abgedeckt ist. Denn durch die Tatsache, dass das Grundpfandrecht den Nutznießer gewechselt hat, wird auch die Versicherungssumme nicht mehr an den Hausbesitzer ausgezahlt, sondern an den Besitzer des Grundpfandrechts. Erst bei Tilgung der Hypothek geht das Grundpfandrecht wieder auf den Hausbesitzer über und der Hypothekensicherungsschein verliert seine Wirksamkeit.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Weitere Artikel mit dem gleichen Anfangsbuchstaben:
Sie haben nicht die Informationen gefunden, die Sie gesucht haben? Bitte zögern Sie nicht, uns einen Hinweis zu senden oder ggf. einen Blick auf spezialisiertere Lexika aus und um den Finanzbereich zu werfen. Hier einige Vorschläge:
Kfz-Lexikon auf www.autoversicherung-online.info
Baufinanzierungs-Lexikon auf www.baufi-info24.de
Geldanlage-Lexikon auf www.tagesgeldkontovergleich.com
Sitemap | AGB & Impressum - © 2007 - 2011 Kredit-Engel.de