Konsortialkredit - Kreditlexikon
Bei einem Konsortialkredit handelt es sich um Finanzierungsmittel, die mehrere Banken gemeinschaftlich aufbringen und einem Kunden zur Verfügung stellen. Dieser ist üblicherweise ein Geschäftskunde, der mit dem Konsortialkredit sein Unternehmen finanziert. Da hier hohe Summen benötigt werden, kann eine Bank die geforderten Mittel nur schwer alleine aufbringen und kooperiert daher mit verschiedenen anderen Banken. Man bezeichnet den zeitweisen Zusammenschluss der Banken als Konsortium, das hinsichtlich der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts entspricht. Der Konsortialvertrag regelt die Kooperation der Banken und legt fest, welche Bank für die Geschäftsführung zuständig ist und die Abwicklung des Konsortialkredites übernimmt. Die Vergabe des Konsortialkredites bringt insofern Vorteile für die angeschlossenen Banken, als dass die Risiken eines Kreditverlustes minimiert werden. Die Kreditrückführung kann in Raten während der bis zu 10 jährigen Laufzeit oder bei Vertragsende geleistet werden.
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