Mantelzession

Die Mantelzession gehört zu den sogenannten Zessionskrediten. Bei einem Zessionskredit handelt es sich um einen Kredit, der durch die Abtretung von Forderungen abgesichert wird. Beispielsweise liegt ein Zessionskredit vor, wenn ein Handwerker seine Forderung an einen bestimmten Kunden an seine Bank abtritt, um kurzfristig über bestimmte Mittel verfügen zu können.

Bei einem Zessionskredit kann die abzutretende Forderung in der Regel bis zu maximal 80 % beliehen werden. Daneben wird meist ein Zinssatz ähnlich dem des Kontokorrentkontos berücksichtigt. Bei den Zessionskrediten unterscheidet man zwischen der offenen und der stillen Zession sowie der Mantel- und Globalzession.

Entscheidendes Merkmal der Mantelzession ist, dass die Forderung nur in bestimmter Höhe an die Bank übergeht. Dies wird durch spezielle Forderungslisten belegt. Zu beachten ist hierbei, dass die Forderungen erst an die Bank übergehen, wenn diese Liste übergeben wurde. Auch muss der Schuldner hier immer neue Forderungen an den Gläubiger abtreten, wenn diese beglichen wurden. Dies ist ein weiterer Grund, weswegen die oben beschriebenen Listen, in der Fachsprache auch als Debitorenlisten bezeichnet, geführt werden.

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