Zessionskredit - Kreditlexikon

Ein durch Abtretung von Forderungen gesicherter Kredit ist ein Zessionskredit. Grundsätzlich kann ein Lieferant diesen Kredit in Anspruch nehmen, wenn er ohne Zweifel zahlungsfähig ist, also eine gute Bonität vorweisen kann.

Eingesetzt wird der Zessionskredit oft im Exportgeschäft. Die Beleihungsgrenze der Forderungen liegt bei ca. 80 %. Bei den Zinsen liegt diese Kreditart mit dem Kontokorrenkredit auf gleicher Höhe. Es ist somit ein Kredit, der kurzfristig eingesetzt wird, da der Zinssatz relativ hoch ist. Es gibt offene Zessionen, stille Zessionen, Mantelzessionen und Globalzessionen. Offene Zessionen werden meistens bei Versicherungensforderungen als Kreditsicherung genutzt. Der Drittschuldner wird hierbei benachrichtigt.

Bei stillenen Zessionen bleibt der Drittschuldner unbenachrichtigt. Offene und stille Zessionen werden in Einzelabtretungen und Rahmenabtretungen unterschieden. Bei der Mantelzession wird der Forderungsübergang in bestimmter Höhe durch Forderungslisten geregelt.

Bei der Globalzession sind gegenwärtige und zukünftige Forderung Gegenstand.

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