Mietvertrag - Kreditlexikon

Ein Mietvertrag ist ein rechtsgültiges Dokument, das die zeitweilige Überlassung eines Gegenstandes oder Objektes gegen ein Entgelt regelt. Er ist Gegenstand des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Als gängigstes Beispiel für einen solchen Mietvertrag soll im Folgenden der Wohnraummietvertrag dargestellt werden, der sich auf das Mieten einer Wohnung oder eines Hauses bezieht.

Hierbei legen Vermieter und Mieter Rechte und Pflichten im angestrebten Mietverhältnis fest. In einem Mietvertrag werden stets wichtige Konditionen festgehalten. So findet man hier zwingend die Kaltmiete der gemieteten Räumlichkeiten sowie die vereinbarte Nebenkostenvorauszahlung, die monatlich auf die Kaltmiete gerechnet wird und vom Mieter zu zahlen ist. Neben diesen finanziellen Aspekten werden in einem Mietvertrag Eckdaten über die Wohnung oder das Haus festgehalten, wie zum Beispiel die Größe der Wohn- und Nutzfläche sowie eventuell bereits vorhandene Einrichtungsgegenstände, so fern sie Eigentum des Vermieters sind.

Ebenfalls Gegenstand vieler Mietverträge ist die so genannte Kündigungsfrist. Diese regelt die Zeit, die der Mieter von geäußertem Kündigungswunsch bis zum Ende des Mietverhältnisses verstreichen lassen muss. Die Kündigung muss in schriftlicher Form spätestens zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein. Im Regelfall beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.

Der Vermieter hat während der Dauer der Mietsache eine Instandhaltungspflicht. Dies bedeutet, dass die gemieteten Räumlichkeiten stets bewohnbar bleiben müssen. Dies ist beispielsweise nicht mehr gegeben, wenn die sanitären Einrichtungen nicht oder nur unzureichend funktionieren. In diesem Fall muss der Vermieter für eine Reparatur der entsprechenden Anlagen sorgen, ehe er die Wohnung weiterhin vermieten darf. Weigert sich der Vermieter während eines Mietverhältnisses, diese Ausbesserungsarbeiten durchzuführen, kann der Mieter dies rechtlich einklagen.

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