Nachrangfinanzierung - Kreditlexikon
Unter einer Nachrangfinanzierung versteht man eine Immobilienfinanzierung, bei der die Bank sich zur dinglichen Besicherung nicht auf dem ersten Rang im Grundbuch einträgt, sondern sich mit dem Nachrang begnügt. Eine Nachrangfinanzierung ist vor allem dann notwendig, wenn der Erstrang im Grundbuch schon von einem anderen Kreditinstitut belegt wird.
Wird der Kredit nicht beglichen und muss das Objekt zwangsverwertet werden, werden die Kreditinstitute der Rangfolge nach befriedigt, was zur Folge hat, dass jedes Kreditinstitut logischerweise lieber im Erstrang steht – die Konditionen für Erstrangdarlehen sind daher meist deutlich günstiger als für Nachrangfinanzierungen.
Bausparkassen begnügen sich oft mit einer Eintragung im Nachrang, was in der Hauptsache damit zusammenhängt, dass ein Darlehnsnehmer seine Bonität schon über einen langen Zeitraum, durch eine regelmäßige Besparung des Bausparvertrages, unter Beweis gestellt hat.
Weitere Artikel mit dem gleichen Anfangsbuchstaben:
- Nachrangfinanzierung
- Nettodarlehensbetrag
- Nominalzins
- Nachfinanzierung
- Nichtabnahmeentschädigung
- Nominalbetrag
- Notleidender Kredit
- Notar
- Negativdarlehen
- Nachrangdarlehen
- Negoziationskredit
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