Nominalzins - Kreditlexikon
Der Finanzbegriff Nominalzins wird zum einen für Sollzinsen (Bereich Kreditwesen) zum anderen für Guthabenzinsen (Bereich Kapitalanlagen) verwendet.
Der Nominalzins eines Darlehens (Kredits) ist der vertraglich vereinbarte Zins, der pro Kalenderjahr für die Kreditsumme zu entrichten ist. Um die Kreditkonditionen mehrerer Kreditangebote effektiv zu vergleichen, wird jedoch deren Effektivzins ermittelt, indem neben dem Nominalzins deren sämtliche Zusatzkosten mitgerechnet werden.
Der Nominalzins einer Kapitalanlage (Fondsanlage, Sparbrief) ist der verbriefte pro Kalenderjahr geltende Guthabenzins. Um die Konditionen mehrerer Kapitalanlagen effektiv zu vergleichen, muss jedoch deren Rendite ermittelt werden, indem neben dem Nominalzins alle zusätzlichen Bedingungen miteinbezogen werden. Eventuelle Zusatzkosten wie Ausgabeaufschlag, Depotgebühr bzw. Verwaltungsgebühr können die Rendite schmälern. Der Zinsenzinseffekt bei einem mehrjährigen Sparbrief steigert dagegen die Rendite, falls die Guthabenzinsen erst am Laufzeitende gezahlt werden.
Weitere Artikel mit dem gleichen Anfangsbuchstaben:
- Nachrangfinanzierung
- Nettodarlehensbetrag
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- Nachfinanzierung
- Nichtabnahmeentschädigung
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- Notleidender Kredit
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- Negativdarlehen
- Nachrangdarlehen
- Negoziationskredit
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