Öffentliche Hand - Kreditlexikon

Die Öffentliche Hand besteht aus allen Körperschaften des öffentlichen Rechts (Staat, Bund, Länder, Gemeinden…)
Man bezeichnet etwas als Öffentliche Hand, wenn die die Körperschaften oder die dazugehörigen öffentlich geführten Unternehmen an der Wirtschaft teil haben.
Die Bezeichnung ist unabhängig davon, ob derjenige eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder eine juristische Person des privaten Rechtes ist.
Die Angestellten der Öffentlichen Hand arbeiten somit im öffentlichen Dienst und sind verbeamtet.
Dadurch haben sie zwar teils andere Arbeitsauflagen aber auch Vorteile.
Somit werden viele Verwaltungs- und juristische Arbeiten ausgeführt, genauso wie wirtschaftlich Kapital erbringende Tätigkeiten.
Also ist der Öffentliche Hand ein Bestandteil der Wirtschaft und kann in sie investieren, um somit gewinnbringend für sich selbst und folglich für die Bürger zu handeln, um das erwirtschaftete Geld wiederum in staatliche und somit öffentlich Unternehmungen zu investieren.
Das sind zum Beispiel Kindergärten, Straßen und Schulen, welche aber auch aus den Steuern, die der Staat auf gewisse Dinge (Lohn, Mehrwertsteuer…) legt teils mit bezahlt werden.

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