Pfandrecht - Kreditlexikon

Mit dem Pfandrecht wird ein dingliches Recht eines Gläubigers bezeichnet. Wenn eine Forderung offen ist, kann ein Gläubiger einen Gegenstand unter festgelegten Bedingungen verwerten, damit seine Forderung beglichen wird. Somit dient das Pfandrecht der Sicherung von Rechten.

Beim Pfandrecht kann zwischen zwei Rechten unterschieden werden. Auf der einen Seite steht das Fahrnispfandrecht, das als das Pfandrecht an beweglichen Sachen und Rechten anzusehen ist. Dabei kann das Pfandrecht an beweglichen Sachen auch als gesetzliches Pfandrecht gleichgestellt werden. Das andere Pfandrecht ist das Grundpfandrecht, bei dem es sich um eine Hypothek, eine Grundschuld oder eine Rentenschuld handeln kann.

Bewegliche Sachen und das daran hängende Pfandrecht können auch auf vertraglichem Wege übergeben werden. So übergibt ein Eigentümer eine bewegliche Sache an einen Gläubiger, da beide Seiten die Übergabe im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart haben.

Beispielsweise besitzen Vermieter ein gesetzliches Pfandrecht, in dem sie Miete für überlassenen Wohnraum erhalten. Weitere Pfandrechte besitzen der Werkunternehmer und der Gastwirt. Ebenfalls besitzen Kaufleute, zu denen unter anderem Spediteure gehören, gesetzliche Pfandrechte.

Die Pfandrechte von Gläubigern können durch Verkauf verwertet werden, damit diese ihre Ansprüche befriedigen können. Dazu ist es erforderlich, dass das Pfandrecht über die so genannte Pfandreife verfügt. Dieses bedeutet wiederum, dass die Forderung fällig ist.

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