Privatschriftliche Abtretung - Kreditlexikon

Eine privatschriftliche Abtretung kommt immer häufiger bei der Abtretung von Grundschulden unter Kreditinstituten vor. Kunden nehmen im Laufe der Zeit normalerweise verschiedene Kredite auf. Die beste Möglichkeit diese Kredite abzusichern besteht in der Eintragung von Grundschulden.

Aus diesem Grund stehen im Grundbuch sehr schnell Grundschuldgläubiger an den ersten Rangstellen. Nach Rückzahlung der gewährten Kredite werden diese Grundschulden meist nicht mehr benötigt. Die Löschung wird jedoch häufig aus Kostengründen nicht durchgeführt. Möchte der Kunde nun bei einer anderen Bank einen Kredit aufnehmen, so lässt sich diese Bank die vorrangigen Grundschulden in der Regel abtreten, damit sie an die erste Rangstelle kommt. Auch bei Ablösung der vom vorrangigen Grundschuldgläubiger eventuell noch valutierenden Darlehen durch ein anderes Kreditinstitut, lässt sich die ablösende Bank die Grundschulden abtreten, damit sie an die erste Rangstelle kommt.

Die Abtretung von Grundschulden ist jedoch meist ein sehr zeitaufwändiger und sehr teurer Prozess. Aus diesem Grund werden Grundschulden immer häufiger privatschriftlich abgetreten. Bei einer privatschriftlichen Abtretung sendet der vorrangige Grundschuldgläubiger der Bank, an die die Grundschulden abgetreten werden sollen, eine privatschriftliche Abtretung. Diese wird nun bei den Sicherheiten verwahrt. Die Eintragung der Abtretung ins Grundbuch entfällt. Aus diesem Grund können andere Gläubiger die Grundschuld auch nicht nachvollziehen, da sie nicht im Grundbuch verzeichnet ist.

Auch eine unkomplizierte Rückabtretung ist so jederzeit gewährleistet. Der Aufwand bei einer privatschriftlichen Abtretung ist um einiges geringer als bei der gewöhnlichen Abtretung. Privatschriftliche Abtretungen werden häufig jedoch nur unter miteinander kooperierenden Partnerbanken durchgeführt. Vor allem bei vermittelten Darlehen kommen privatschriftliche Abtretungen häufig vor.

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