Prozessbürgschaft - Kreditlexikon

Man spricht von einer Prozessbürgschaft, wenn der Prozessbürge einen Bürgschaftsnehmer vor gerichtlich anerkannter Forderungen, meist Zivilprozesse, schützt. Diese Forderungen sind vollstreckbar aber noch nicht rechtskräftig.
Durch eine Prozessbürgschaft ist es möglich höhere gerichtliche Instanzen zu konsultieren, welche in der Lage sind für ein anderes Urteil zu plädieren, welches sich positiv auf den Bürgschaftsnehmer auswirkt.
In der Zwischenzeit ist es nicht möglich die Vollstreckungsmaßnahme durch zu führen, da sich der Prozess in einer Neuaufnahme befindet. Somit ist es eines der wirksamsten und effektivsten Mittel um sich gegen Schäden ab zu die aus der Aufhebung von noch nicht endgültigen Urteilen entstehen zu sichern.
Eine Prozessbürgschaft wird sehr oft von Banken gegenüber ihren unternehmerisch tätigen Kunden übernommen, wenn diese über eine ausreichende und gute Bonität (Kreditwürdigkeit) verfügen.
Somit kann man eine eventuell vorhandene existenziell bedrohliche Einschränkung der betrieblichen Tätigkeiten (nicht Bezahlen von Löhnen..) durch eine Vollstreckungsmaßnahme verhindert werden und so kann es nicht vor schnell zu einer Privatinsolvenz kommen.

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