Rücklastschrift - Kreditlexikon

Eine Rücklastschrift bezeichnet einen Vorgang im Bankwesen, bei welchem eine zuvor durchgeführte Abbuchung von einem Bankkonto wieder rückgängig gemacht wird. Der hierbei zunächst als negative Buchung auf dem Konto verzeichnete Betrag, wird dem belasteten Konto wieder gutgeschrieben. Es gibt im Wesentlichen drei mögliche Gründe für eine vorgenommene Rücklastschrift.

Bei einem Widerspruch seitens des Kontoinhabers wird davon ausgegangen, dass für die, die Lastschrift einreichende Person, keine Autorisierung gegeben ist, einen Betrag vom Konto einzuziehen. Dieses ist der Fall, wenn zum Beispiel dem Einziehenden eine Einzugsermächtigung für das betreffende Konto nicht, oder nicht mehr vorliegt.

Eine weitere Möglichkeit ist die Rücklastschrift auf Grund fehlender Deckung eines Kontos. Hier bucht das kontoführende Institut den Betrag vom Auftraggeber der Lastschrift zurück und schreibt es dem Kontoinhaber wieder gut. Sofern diese Art der Rücklastschrift mit einer gewissen Regelmäßigkeit auftritt, kommt es gegebenenfalls zu einer negativen Beurteilung des geführten Kontos.

Schließlich folgt die Rücklastschrift auf Grund einer fehlerhaften Bankverbindung. Wenn beispielsweise der Name des zu belastenden Kontoinhabers nicht identisch ist mit den Angaben des Auftraggebers, wird der Auftrag für gewöhnlich abgelehnt.
Während dem Inhaber des belasteten Kontos bei einer Rücklastschrift keine unmittelbaren Kosten entstehen, hat der Einreichende ein Entgelt für die erfolglose Abbuchung zu zahlen.

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