Deckung - Kreditlexikon

Der Begriff Deckung kommt im Finanzwesen in unterschiedlichsten Konstellationen vor. Im Zusammenhang mit benötigtem Kapitalbedarf wird von Deckung gesprochen, wenn die zur Investition benötigten Mittel entweder durch Eigen- oder aber durch Fremdkapital zur Verfügung stehen, also gedeckt sind.

In Verbindung mit ausgereichten Krediten kommt der Begriff Deckung in Verbindung mit dem eingegangenen Risiko vor; der Kreditgeber spricht von Deckung, wenn ihm für den Kredit werthaltige Sicherheiten zur Verfügung stehen, er sein Kreditrisiko demnach gedeckt hat. Die Deckung eines Kredites hat auch Einfluss auf den Eigenkapitalanteil, mit dem der Kredit zu unterlegen ist. Da auch das Kreditrisiko bei einem ungedeckten Kredit höher ist als bei einem gedeckten Kredit, sind die Höhe und der Wert der jeweiligen Deckung auch ausschlaggebend für den zu zahlenden Zinssatz.

Im Zusammenhang mit der Beschaffung der Refinanzierungsmittel für langfristige Immobilienkredite hat der Begriff Deckung wieder eine andere Bedeutung. Hier wird dann von einer Deckung gesprochen, wenn die für ein Immobiliendarlehen vereinnahmten grundpfandrechtlichen Sicherheiten die vom HypBankG vorgegebene Beleihungsgrenze von 60 Prozent des Beleihungswertes nicht übersteigen. Die so abgesicherten Darlehen dürfen in Deckung genommen werden. Damit ist gemeint, dass zur Beschaffung der Refinanzierung mündelsicherer Pfandbriefe ausgegeben werden dürfen. Die so refinanzierten Darlehen werden in einem Deckungsstock aufgelistet. Auch bei Kommunaldarlehen wird analog zu Hypothekendarlehen von einer Deckung gesprochen, wenn entsprechende Sicherheiten für die Darlehen haften.

Im Zahlungsverkehr wird von Deckung gesprochen, wenn für die Beträge, die per Lastschrift, Kartenzahlungen, Überweisungen, Schecks oder Wechsel verfügt worden ist, ein entsprechendes Guthaben oder aber ein eingeräumter Kredit auf dem Belastungskonto zur Verfügung steht.

Im Versicherungswesen beschreibt der Begriff Deckung, dass ein bestimmtes Risiko durch eine Versicherung abgedeckt wurde.

Letztlich kommt die Begrifflichkeit Deckung auch in Verbindung mit Währungsreserven vor. Früher wurden zur Deckung eines Großteiles der jeweiligen Landeswährungen nationale Goldreserven vorgehalten. Inzwischen ist der Deckungsanteil, den jedes Land selber bestimmen darf, bei den meisten Ländern stark abgeschmolzen. Die noch vorhandenen Goldbestände dienen heute überwiegend als nationale Reserve für Krisenzeiten.

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