Schuldbuchgeheimnis

Das Schuldbuchgeheimnis bietet dem Staatsbürger eine verlustsichere und kostengünstige Verwaltung der Inhaberpapiere bei Daueranlagen, die durch Eintragung auf den eigenen Namen festgeschrieben sind. Die Schuldbücher unterliegen dem Bankgeheimnis. Die Banken und Kreditinstitute sind bezüglich der persönlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse zur Verschwiegenheit verpflichtet, zu Kostenständen und anderen Tatsachen kann keine Auskunft gegeben werden.

So enthält u.a. das Bundesschuldbuch Darlehensforderungen gegenüber der BRD. Die Forderungen jedes einzelnen Gläubigers sind im Bundesschuldbuch getrennt aufgelistet. Die einzelnen Bundesländer in der BRD führen zum Teil ein eigenes Landesschuldbuch. In das Register kann jeder eine Eintragung vornehmen, aber das Register ist nicht öffentlich einsehbar. Das Bundesschuldbuch unterliegt dem Bankgeheimnis, auch gegenüber Finanzbehörden. Die Forderungen können auf ein Einzelschuldbuchkonto einer Person eingetragen sein. Die Abwicklung erfolgt wie bei einem Bankkonto. Es werden u.a. Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze, Bundesobligationen, Bundesanleihen, Bundesschatzanweisungen, Sondervermögensanleihen und Sondervermögen des Bundes eingetragen.

Schuldbuchkonten können bei der Bundeswertpapierverwaltung eröffnet werden. Die Kontoeröffnungformulare sind bei vielen Kreditinstituten und direkt bei der BWV erhältlich. Für die Kontoeröffnung ist eine Legitimationsprüfung vorgeschrieben. Das Schuldbuchkonto unterliegt dem Schuldbuchgeheimnis. Beim Kauf und Verkauf werden die entsprechenden Bundeswertpapiere in das Schuldbuchkonto des Anlegers eingebucht bzw. aus dem Schuldbuchkonto ausgebucht. Der Kontoinhaber erhält bei jeder Kontoänderung eine Mitteilung sowie einmal jährlich ein Schuldbuchauszug. Zinsen und Kapitalbeträge werden automatisch auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Es kann auch ein Freistellungsauftrag erteilt werden.

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