Sicherungsabtretung - Kreditlexikon

Bei der Sicherungsabtretung handelt es sich um eine abstrakte Kreditsicherheit, die nicht vom Bestehen des Kreditverhältnisses abhängig ist. Bei der Sicherungsabtretung überträgt der Kreditnehmer eine Forderung, die er gegenüber einem Dritten hat auf die Bank, so dass diese bei ausbleibenden Tilgungsleistungen auf die abgetretene Forderung zurückgreifen kann. Zur Sicherung des Kredites können z.B. Lebensversicherungen, Sparguthaben oder die Lohn- und Gehaltsansprüche des Kreditnehmers an die kreditgebende Bank abgetreten werden. Im Kreditvertrag wird der Umfang der Sicherungsabtretung geregelt und festgelegt, ob es sich um eine stille oder eine offene Abtretung handelt. Bei einer stillen Abtretung wird der Drittschuldner, d.h. die Lebensversicherungsgesellschaft oder der Arbeitgeber, nicht über die Abtretung der Forderung informiert. Bei einer offenen Abtretung hingegen wird der Drittschuldner informiert, was u.U. dem Ansehen des Kreditnehmers schaden könnte.

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