Tilgungsverrechnung - Kreditlexikon

Die Tilgungsverrechnung ist eine Vereinbarung zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber. Sie gibt Auskunft darüber, zu welchem Zeitpunkt die Tilgungsleistungen mit der Restschuld verrechnet werden.
Bei der Tilgung von einem Darlehen wird die Restschuld in regelmäßigen Abständen verringert. Dabei können unterschiedliche Zeitpunkte vereinbart werden für die Verrechnung der Tilgungsbeträge.Bei einer „sofortigen Tilgungsverrechnung“ werden alle eingehenden Zahlungen direkt mit der Restschuld verrechnet. Dies wird oft auch „taggenaue Verrechnung“ genannt, da die Zahlung am Tag des Zahlungseingangs verrechnet wird.
Daneben kann die Verrechnung aber auch zu unterschiedlichen Terminen vereinbart werden. Üblich sind dabei als Termine für die Verrechnung Monat, Vierteljahr, Halbjahr oder Jahr.
Im Allgemeinen wird die Tilgungsverrechnung jeweils zeitgleich mit den Zahlterminen vereinbart.
Zu beachten ist, dass die Tilgungsverrechnung vor allem auf den Effektivzins Einfluss nimmt.

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