Verfügungsgeschäft - Kreditlexikon

Das Verfügungsgeschäft wird unter anderem auch ein Rechtsgeschäft genannt. Die Verfügung ist gleichzeitig das Recht auf Belastung, Aufhebung, Übertragung oder eine Änderung seines Inhalts oder des Geschäftes sein, somit kann es allen Personen gegenüber unmittelbar in Kraft treten.
Eine Belastung kann eine Hypothek sein oder eine Grundschuld. Die Übertragung ist eine Übereignung auf eine andere Person und die Aufhebung kann das aufheben einer Vereinbarung sein.
Das Verfügungsgeschäft ist unabhängig von einen Verpflichtungsgeschäft. Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen Ansprüchen und Rechten durch das Verpflichtungsgeschäft das z.B. ein Kaufvertrag sein kann. Das Verpflichtungsgeschäft kann durch Übereignung zu einen Verfügungsgeschäft werden. Beide Geschäftsarten sind getrennt zu betrachten da hier das Trennungsprinzip in Kraft tritt was zur Folge hat das sie unabhängig voneinander sind.
Ein Beispiel:
Der Müller kauft vom Bauern das Getreide für 1000 € und zahlt bar. Damit entsteht ein Verpflichtungsgeschäft und zwei Verfügungsgeschäfte. Das Verpflichtungsgeschäft besteht darin das der Müller vom Bauern Getreide gekauft hat und somit ein Kaufvertrag zustande kam, wegen dieses Vertrages kommen jetzt die zwei Verfügungsgeschäfte zustande mit denen sie Ihre wechselseitigen Verpflichtungen nachkommen.

Die Verfügungsgeschäfte bestehen jetzt darin das der Bauer das Getreide an den Müller verkauft und
es besteht zum anderen darin das der Müller seine 1000 € überträgt.

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