Vollstreckungsgericht - Kreditlexikon

Das Vollstreckungsgericht ist eines von zwei wichtigen Vollstreckungsorganen.

Hierbei ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht eingesetzt worden, da diesem vom Gesetz her die den Gerichte zugewiesen Vollstreckungsmaßnahmen obliegen. Es gibt allerdings in der Form Ausnahmen, dass spezielle Vollstreckungsmaßnahmen dem Prozessgericht zuordnet wurden.

Zum einen ist das Vollstreckungsgericht zuständig für die Vollstreckung von Forderungen und anderen Vermögensrechten. Weitere Aufgaben des Vollstreckungsgerichts sind die Vollstreckung von Grundstücken, die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherungen (einst auch Offenbarungseid genannt), das Verteilungsverfahren und die Mitwirkung bei Sachpfändungen.

Eine der Hauptaufgaben des Vollstreckungsgerichts ist zudem, die Entscheidung über die Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung. Auch über Vollstreckungsschutzanträge wird beim Vollstreckungsgericht entschieden.

Die Zuständigkeit liegt bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die Vollstreckung durchgeführt werden soll. Innerhalb des Amtsgerichts ist weitestgehend der Rechtspfleger für diese Aufgaben zuständig.

Entscheidungen über Erinnerungen und vollstreckungsrechtliche Klagen werden durch den zuständigen Richter getroffen.

Bei allen vorgenannten Aufgaben liegen die rechtlichen Grundlagen in der Zivilprozessordnung.

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