Vorvalutierungszuschlag - Kreditlexikon

Im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung ist es in der Regel so, dass der Kaufpreis für ein Objekt erst überwiesen werden muss, bevor die Änderung der Besitzverhältnisse im Grundbuch dokumentiert wird. Da aber das Einreichen eines Grundbuchauszuges mit geänderten Besitzverhältnissen für die meisten Banken eine Grundvoraussetzung für die Auszahlung des Darlehens ist, wird der Kauf in der Regel über ein so genanntes Notaranderkonto abgewickelt. Für die Auszahlung des Darlehensbetrages auf eben dieses Notaranderkonto verlangt die Bank einen so genannten Vorvalutierungszuschlag, eine Gebühr die erhoben wird, weil das Darlehen noch nicht grundbuchamtlich besichert ist. Der Notar hat nun die Aufgabe, den Kauf und die Eintragung im Grundbuch gleichzeitig und „zu treuen Händen“ abzuwickeln und so beide Seiten entsprechend ihren Wünschen zu befriedigen.

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