Abzugskredit - Kreditlexikon
Der Abzugskredit ist ein Begriff aus dem deutschen Aufsichtsrecht und bezeichnet einen Kredit, der durch Finanzinstitute an nahestehende Personen und Institutionen vergeben wird. Banken, die Abzugskredite vergeben haben, müssen diese bei Bilanzierung vom ermittelten Eigenkapital “abziehen“. Von einem Abzugskredit spricht man, wenn beispielsweise ein Finanzinstitut ein Darlehen an einen Gesellschafter ausgereicht hat.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss über die Vergabe eines solchen Kredites informiert werden. Die genaue Vorgehensweise regelt § 4 der Anzeigenverordnung (AnzV). So müssen beispielsweise nicht nur die vollständigen Daten der beteiligten Personen gemeldet werden, sondern auch die genauen Bedingungen des Kredits, die ausgehandelten Konditionen, die verrechnet wurden sowie die in dem Kreditvertrag vereinbarten Sicherheiten. Die BaFin möchte mit dieser Anzeigepflicht sicher stellen, dass darüber Klarheit herrscht, mit wie viel Eigenkapital Banken ausgestattet sind. Denn die maximale Kredithöhe, die Banken vergeben dürfen, ist an die Höhe ihres Eigenkapitals gekoppelt.
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