Autoleasing - Kreditlexikon

Beim Autoleasing wird der PKW vom Hersteller (Leasinggeber) dem Kunden (Leasingnehmer) für einen fest vereinbarten Zeitraum zu bestimmten Bedingungen überlassen. Zu den Bedingungen gehören immer die Pflicht zur Vollkaskoversicherung sowie die regelmäßige Wartung des Fahrzeuges. Bei einem Leasingfahrzeug kann es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handeln. Für die Zeit der Nutzung wird eine monatlich zu zahlende Rate (Leasingrate) festgelegt.

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Leasingnehmer das Fahrzeug zurückgeben oder zu einem bei Vertragsbeginn vereinbarten Restwert kaufen. Die Höhe der Leasingrate ist unterschiedlich und von verschiedenen Faktoren abhängig. Im Leasingvertrag wird die vereinbarte Laufleistung genau festgelegt. Möglich ist auch eine Einmalzahlung zu Vertragsbeginn. Für alle im Vertragszeitraum anfallenden Kosten für Wartung, Reparatur und Versicherung muss der Leasingnehmer aufkommen.

Der Leasingvertrag ist für die Vertragslaufzeit für beide Seiten bindend. Bei einem Verstoß gegen den Leasingvertrag steht dem Leasingeber ein Kündigungsrecht zu. Der Leasingnehmer kann den Vertrag in der Regel nicht kündigen; eine vorzeitige Auflösung des Leasingvertrages ist nur bei Konkurs oder Tod des Leasingnehmers möglich. Einige Leasinggeber erlauben auch vorzeitige Vertragsauflösungen, stellen dafür aber sehr hohe Kosten in Rechnung.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z



AGB < Impressum - © 2007 - 2024 Kredit-Engel.de